Sie warten auf Ihren Zug und plötzlich erscheint auf der Anzeigetafel die Info, die niemand gerne liest: “+++ Zug verspätet +++” oder schlimmer “+++ Zug fällt aus +++”. Die Ursachen für solche Störungen sind unterschiedlich und leider nicht immer vermeidbar.
1. Dokumentation ist wichtig! Um Entschädigungsansprüche geltend zu machen, lassen Sie sich bitte unverzüglich Zugverspätungen oder Ausfälle bestätigen. Bilder der Anzeigetafel dienen ebenso als Nachweis.
2. Bei Geschäftsreisen gilt, die Reisedauer ist Arbeitszeit. Informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber, um Anweisungen zur Handhabung der Situation zu erhalten. Zögern Sie nicht, sich jederzeit an Ihr DER BUSINESS Travel Reisebüro zu wenden. Wir sind gerne für Sie da! Stehen Ihnen Smartphone, Laptop & Co zur Verfügung, versuchen Sie trotz der Umstände, Ihre Arbeitszeit produktiv zu nutzen. Meist wird dies sogar von Ihnen erwartet. Kosten können später vom Arbeitgeber beim Leistungsträger geltend gemacht werden.
Was gilt bei Verspätungen?
Ab einer Verspätung von 20 Min. am Zielbahnhof können Sie Ihre Reise mit ICE/IC/EC-Tickets sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, auch auf einer anderen Strecke oder in einer anderen Produktklasse, solange der Zielbahnhof gleichbleibt. Ab einer Verspätung von über 60 Min. am Zielbahnhof erhalten Sie 25% Entschädigung des einfachen Fahrpreises, bei über 120 Min. erhöht sich dies auf 50%. Bei Hin- und Rückfahrten wird auf Basis der Hälfte des bezahlten Fahrpreises berechnet.
Was ist, wenn ich die Reise abbrechen muss?
Wenn Sie Ihre Reise aufgrund von Verspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlust abbrechen oder nicht antreten möchten, können Sie eine Erstattung des vollen Fahrpreises beantragen, sofern die Verspätung am Zielbahnhof über 60 Min. liegt oder der Zug die letzte Verbindung des Tages ist und Sie den Zielbahnhof bis 24 Uhr ohne anderes Verkehrsmittel nicht erreichen können.
Entschädigung oder Erstattung
Um Ihre Entschädigung oder Erstattung zu beantragen, können Sie das online auf bahn.de oder im DB Navigator tun. Alternativ können Sie auch das Fahrgastrechte-Formular per Post einreichen.
Zu guter Letzt, denken Sie an Abstimmung mit dem Arbeitgeber!
Vergessen Sie nicht sich mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen, ob es betriebliche Regeln für Ersatzansprüche in Ihrem Unternehmen gibt und ob Sie die Entschädigungen an den Arbeitgeber abtreten müssen. Manchmal ist das sogar im Arbeitsvertrag festgelegt.
Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt!
Steffen Kuhlmei kann auf eine nahezu zwei Jahrzehnte umfassende Expertise im Bereich Geschäftsreisen zurückblicken. Seine Laufbahn begann im Ticketing-Segment, bevor er später die Verantwortung für Projekte und Prozesse in einem Franchise Business Travel Büro übernahm. Nach einer kurzen Phase als Senior Travel Experience Agent bei einem Startup stieß er Mitte 2023 zum Team von DER BUSINESS Travel. Sein Hauptaugenmerk liegt auf facettenreichen Themen wie Automatisierung, Visa, Reporting und einer Vielzahl weiterer Projekte.
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