BahnBonus-Statusvorteile für Vielfahrende wie DB Lounge Zugänge, eigene Sitzplatzbereiche in den Fernverkehrszügen der DB, Freigetränke in den Bordbistros oder Bordrestaurants etc. erfüllen den Wunsch nach dem gewissen Extra.
Für BahnBonus-Kunden übernimmt die DB Fernverkehr seit letztem Jahr für ihr Vorteilsprogramm BahnBonus die pauschale Versteuerung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils nach § 37a EStG. Geschäftsreisende, die entsprechend ihrer Reiserichtlinie BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, müssen keine Angaben mehr in der persönlichen Lohnsteuererklärung machen. Sie können die gesammelten Status- und Prämienpunkte auch privat ohne Versteuerung nutzen. Bei den Unternehmen entfällt der entsprechende administrative Aufwand.